UVV-Prüfung und Wartung von Toren

Regelmäßige Pflege, Wartung und die UVV-Prüfung Ihrer Tore erhöhen die Sicherheit und verlängern die Lebensdauer merklich.

Wann ist eine UVV-Prüfung nötig?

Die Prüfung ist ein zentraler Bestandteil der Instandhaltung. Sie erfasst den Ist-Zustand von Türen, Toren und Schrankenanlagen sowie deren Bauteile und Funktionen, und zwar nach DIN 31051.

In gewerblichen Betrieben sind Sie als Betreiber zur Prüfung verpflichtet – das Arbeitsstättenrecht und die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung legen das fest.

Was die BG-Regel 232 und die ASR A1.7 fordern:

Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Prüfung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Für Tore privater Haushalte ergibt sich die Prüfpflicht aus der Verkehrssicherungspflicht, die Sie als Eigentümer tragen.

Die Prüfung mit Prüfprotokoll darf nur eine sachkundige Person durchführen. Der Umfang steht im Prüfbuch des Tores. Bei Erfolg wird die Prüfplakette angebracht. Wir prüfen für Sie.

Wartung von Toren

Eine Wartung in Kombination mit der UVV-Prüfung bremst den Verschleiß Ihrer Türen und Tore und verlängert deren Lebensdauer. Auch Schranken profitieren davon – geregelt in der DIN 31051.

Sie als Torbetreiber sind selbst für die Wartung verantwortlich. Sie ist zudem Teil der Gewährleistung. Daher lohnt es sich, nach der Montage einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.

Wir empfehlen eine Kombination. Um die Lebensdauer von Tür- und Toranlagen zu maximieren und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist die Verbindung der UVV-Prüfung mit einer fachgerechten Wartung ideal. Dasselbe gilt für Schrankenanlagen.